Willi-Oltmanns-Preis für Malerei

Die Willi-Oltmanns-Stiftung stiftete 1999 – anlässlich des zwanzigsten Todestages von Willi Oltmanns – den Willi-Oltmanns-Preis für Malerei.

Mit der Verleihung des Preises wird das Werk von Willi Oltmanns in einen Kontext mit der Gegenwartskunst gestellt und das Werk eines Künstlers oder einer Künstlerin ausgezeichnet, das im Bereich der Malerei einen herausragenden Beitrag liefert. Der Preis wird von der Willi-Oltmanns-Stiftung, Delmenhorst getragen und in der Regel alle fünf Jahre vergeben.

Die bisherigen Preisträger sind:

Die Auswahlkriterien für den Preis sind weit gefasst: Nicht Ähnlichkeiten zur Kunstauffassung von Willi Oltmanns sind entscheidend, sondern allein die malerische Qualität, Eigenständigkeit und Überzeugungskraft des Werkes. Ausgezeichnet werden sollen Maler/-innen, deren bisheriges Werk als herausragendes Beispiel für eine freie, nur künstlerischen Intentionen folgende Malerei gelten kann.

Kriterien sollen insbesondere sein:

  1. die formale, kompositorische und farbliche Überzeugungskraft des Werkes,
  2. eine handwerklich überzeugende Ausführung,
  3. die Selbständigkeit der malerischen Formulierung und Unabhängigkeit von modischen Tendenzen,
  4. die entstandenen Werke sollen Bezug zu Fragen der menschlichen Existenz in Raum und Zeit haben. Alle Genres der Malerei wie Figurenbild, Porträt, Landschaft, Stillleben, aber auch non-figurative Arbeiten sind möglich,
  5. eine gewisse Folgerichtigkeit des bisher vorliegenden Lebenswerkes.
Vorschläge für die Vergabe des Willi-Oltmanns-Preises werden von den Mitgliedern einer qualifizierten Jury und der Willi-Oltmanns-Stiftung eingereicht. Der Vorstand der Willi-Oltmanns-Stiftung ernennt die fünf unabhängigen und ehrenamtlich arbeitenden Jurymitglieder, die aus folgenden Bereichen stammen:

  1. Zwei bildende Künstler/innen (darunter der/die vorherige Preisträger/in)
  2. Zwei Kunsthistoriker/innnen
  3. Ein Mitglied des Vorstandes der Willi-Oltmanns-Stiftung
Die Jury trifft aus den eingereichten Vorschlägen jeweils bis Ende Januar des Vergabejahres eine erste Vorauswahl. Die Stiftung erbittet nach Durchsicht der nominierten Künstler (bis Ende Februar) jeweils von fünf Künstlern, drei bis fünf Originalarbeiten leihweise an die Stiftung zu senden. Die Arbeiten müssen bis spätestens Ende Mai eingereicht werden. Sie bilden die Grundlage für die Jury-Entscheidung, die mit absoluter Stimmenmehrheit erfolgt. Die Entscheidung der Jury wird im Juni des Vergabejahres bekannt gegeben.

Der Willi-Oltmanns-Preis ist mit einer Zuwendung von 5.000,- € verbunden. Er wird am Sitz der Willi-Oltmanns-Stiftung in Delmenhorst im Rahmen eines Festaktes verliehen, der zugleich als Eröffnungsveranstaltung für eine Ausstellung mit Werken des/der Preisträgers/Preisträgerin dient. Der zur Ausstellung erscheinende Katalog wird von der Willi-Oltmanns-Stiftung finanziert.

Die Jury-Entscheidung ist nicht anfechtbar.